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+++NATIONALPARKDEBATTE OSTSEE +++

 

Der Konsultationsprozess des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Schleswig-Holstein zu einem besseren Schutz der Ostsee war grundsätzlich zu begrüßen. Erforderlich wäre zielgerichtete und fachorientierte Diskussion auf der Basis einer grundlegenden Analyse zur Verbesserung des Ostseezustandes. Schleswig-Holstein hat nun in der Woche vor Ostern den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ mit verschiedenen Maßnahmen zur schrittweisen Verbesserung des Lebensraums Ostsee beschlossen. Ein guter erster Schritt. 03/24

+++ ENTWICKLUNGSPLAN SPORT +++

 

Mit einem ersten Bewegungsgipfel des Bundes im Dezember 2022 und der folgenden Auftaktveranstaltung zum sog. Entwicklungsplan begann der Erarbeitungsprozess. Der erste Gesamtentwurf nach einer Arbeitsgruppenphase wird als zu unkonkret seitens der Beteiligten stark kritisiert. Im März 2024 ist der 2. Bewegungsgipfel der Bundesregierung zum Thema. 02/24

+++ SCHIFFSSICHERHEITSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN+++

 

Zentraler Punkt des Verordnungsentwurfs ist die Verschärfung der Anforderungen an Kleinfahrzeuge wie Besichtigungs- und Zeugnispflicht mit einer Länge von nun unter 8 Metern. Viele in Ausbildung eingesetzten Schiffe können die Anforderungen aus der SchSV teilweise gar nicht erfüllen oder ihre Nachrüstung wäre finanziell so aufwendig, dass Vereine die Ausbildung einstellen müssten, weil sie die Kosten nicht refinanzieren könnten.

Dies würde wiederum der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs abträglich sein, was nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein kann. Wir gaben unsere Stellungnahme im Februar ab. 02/24

+++ WASSERGESETZ SACHSEN-ANHALT +++

 

Nun wird bspw. Sportausübung als Gemeingebrauch zugelassen. Damit kann neuen Entwicklungsformen der Sportausübung Rechnung getragen und Rechtssicherheit hergestellt werden. Jedoch - an anderer Stelle im Entwurf können dann eben zu diesem Gemeingebrauch Einschränkungen nun ausschließlich für Kleinfahrzeuge anlasslos verhängt werden. Das ist widersprüchlich. Weiter baten wir in unserer Stellungnahme beim Thema Durchgängigkeit der Gewässer um vereinfachte Genehmigungsverfahren bspw. für Bootsrutschen oder Umtragemöglichkeiten. 01/24

+++ HESSISCHES NATURSCHUTZGESETZ+++

 

Von der Änderung des § 36 „Schutz horstbewohnender Großvogelarten“ war besonders der Klettersport betroffen. Ein pauschaler Sperrradius von 300m ist naturschutzfachlich unbegründet und hätte zehn Monate Sperrfrist ohne Beispiel und ohne Evidenz bedeutet. Diese pauschalen Regelungen sind nicht nötig: Uhu- und Wanderfalkenschutz wird in vielen Grossklettergebieten seit Jahren erfolgreich mit Sperrungen allein während der Brutperiode zwischen Klettersport und Artenschutz einvernehmich geregelt.

Durch großartiges Engagement Vieler, und eine starke und schnelle Einsicht seitens der Politik und Behörden für die Argumente und begründeten Bedürfnisse der erholungssuchenden Natursportaktiven wurden diese Hindernisse in der nun bestehenden Fassung aufgehoben!

 

Infos zum Thema von der IG Klettern Rhein-Main e.V. sind hier.

 

+++ BETEILIGUNG BEIM BMUV +++

 

Das Bundesminmisterium für Umwelt hat eine aktuelle Übersicht zu Bürgerbeteiligungsverfahren!

Diese tolle und noch eher unbekannte Seite ist hier.

                      +++ BETEILIGUNG BEIM BMVI +++

 

Das Bundesministerium des Inneren (hierzu gehört           Sport) hat eine Veröffentlichungsplattform für                                        Gesetzgebungsverfahren !                                            Hier gehts zur Übersicht.

                                        

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